Die ehemaligen Pflegestufen wurden am 01.01.2017 von den neuen Pflegegraden abgelöst. Die Patienten, die bereits eine Pflegestufe hatten, profitierten von der Umstellung, da durch den „sogenannten Bestandschutz“ keine Leistungen entzogen wurden.
Bei der Einstufung ab 01.01.2017 werden verschiedene Kategorien berücksichtigt, nach denen dann die jeweiligen Pflegegrade festgelegt werden:
Bis zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen definiert. Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade durch das zweite Pflegestärkungsgesetz wurden psychische Beeinträchtigung besonders Demenzerkrankungen im Alter der gleiche Stellenwert für Pflegeleistung eingeräumt wie der physischen Beeinträchtigung.
Der Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt. Um den Pflegegrad zu bestimmen wird anhand des NDA Begutachtungsverfahren die sechs Bereiche (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte geprüft. Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad abgeleitet.
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrade zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat Versicherten zur Evaluierung zu Ihnen nach Hause kommen. Die Begutachtung erfolgt bei beiden nach dem neuen NBA-Begutachtungsverfahren. Die Prüfer stellen eine Empfehlung, allerdings sind die Pflegekassen alleinig verantwortlich für die letztendliche Vergabe des Pflegegrades. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zu schicken.
Wie bereitet man sich auf die Pflegebegutachtung vor?
Zur Vorbereitung für die Begutachtung empfehlen wir den Arztbrief und/oder das Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus, sowie eine Auflistung aller benötigten Medikamente und der medizinischen Hilfsmittel für die Prüfung vorzubereiten. Falls es ärztliche Diagnosen oder Berichte zu therapeutischen Maßnahmen gibt, sollten diese ebenfalls bereitgehalten werden. Falls bereits ein ambulanter Pflegedienst vor Ort ist, liegt die entsprechende Pflegedokumentation vor. Zur Prüfung sollten die pflegenden Angehörigen und der Pflegedienst Vorort in der häuslichen Umgebung sein, um Erfahrungen über die Pflege und Hindernisse des Patienten zu erläutern.
Was passiert bei der Pflegebegutachtung?
Die Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung des Patienten statt, um ein realistisches Bild der Situation aufzeigen zu können. Der Gutachter verschafft sich durch das Gespräch mit dem Pflegebedürftigen, den Angehörigen und dem Pflegedienst, sowie der Evaluation aller medizinischen und pflegerischen Informationen einen Überblick zur Selbstständigkeit des Patienten. Anhand des NBA Begutachtungsverfahrens wird der Fragekatalog abgearbeitet und der Prüfer gibt die Evaluation an die jeweilige Pflegekasse mit einer Empfehlung zur Einstufung weiter. Der Gutachter gibt keine Angabe zum Pflegegrad. Die gesamte Prüfung dauert ca. eine Stunde.
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https://www.pflegestaerkungsgesetz.de/
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