Die Grundpflege ist eine sehr wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Hierzu zählen alle Tätigkeiten des Alltages, welche nicht mehr oder nur bedingt vom Patienten ausgeführt werden können wie zum Beispiel …
Je nach Pflegegrad des Patienten können die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden als von der jeweiligen Pflegekasse bezahlt wird, werden diese zusätzlichen Leistungen monatlich privat in Rechnung gestellt.
Die Behandlungspflege umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Dieses arbeitet eng mit den Hausärzten zusammen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Die Leistungen der Behandlungspflege werden direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet (nach Genehmigung der ärztlichen Verordnung durch die Krankenkasse).
Die hauswirtschaftlichen Leistungen haben in der ambulanten Versorgung einen hohen Stellenwert, da der Patient oftmals mit den alltäglichen Aufgaben im eigenen Haushalt nicht mehr zurechtkommt. Das können wir für Sie tun…
Diese Leistungen können bei bestehendem Pflegegrad direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Gerade im Alter fällt es oft schwer, soziale Kontakte zu pflegen. Oftmals fehlt jemand zum Reden. In der privaten Betreuung rückt die pflegerische Routine in den Hintergrund, wir verbringen Zeit mit dem Patienten in einer angenehmen Wohlfühlatmosphäre. Wir sind für Sie da …
Gemeinsam Zeitverbringen nach Ihren Bedürfnissen in Form von …
Diese Leistungen können bei bestehendem Pflegegrad über die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI abgerechnet werden. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.